Immobilienbüro de Groot Inhaber: Sebastian de Groot Immendorfer Hauptstraße 15 50997 Köln  Tel: 02236 - 870 99 55 Fax:  0221 - 468 926 74  info@immobilien-degroot.de  Notfallnummer für Verwaltungsobjekte: Tel: 02236 - 387 96 45 Kontaktadresse Rauchwarnmelder retten Leben! Die Aufgabe von Rauchwarnmelder dient alleinig der Rettung von Personen, bzw. deren frühzeitigen Warnung vor einem Brand. 70 % der Brände mit Todesfolge ereigenen sich nachts. Ca. 95% der Todesfälle sind auf eine Rauchvergiftung zurückzuführen.  Warum? Im Schlaf merkt der Mensch den Brandrauch nicht, denn: - Brandrauch ist geräuschlos - Brandrauch ist im Schlaf nicht zu riechen (kein Geruchssinn im Schlaf, auch bei Tieren) - Brandrauch ist giftig - Brandrauch ist tödlich Baurecht ist Ländersache und somit ist auch die Rauchwarnmelderpflicht in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt. Allen Gesetzestexten liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde, welche z.B. den Einbauort regelt. Nachrüstungpflicht bis zum 31.12.2016 von Rauchwarnmelder in NRW