Immobilienmakler Köln | Immobilienbüro de Groot | Immobilienmakler in Köln, Bonn und Umgebung - Immobilienvermarktung Köln - Immobilienmakler Köln - Immobilien Köln
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Maklerfirma
Immobilienbüro de Groot
Inhaber Sebastian de Groot
Immendorfer Hauptstraße 20a
50997 Köln
§1 Provisionsanspruch

1.1DieMaklerfirma Immobilienbüro de Groot – nachfolgend „Makler“ genannt – erhält für den Nachweis und/oder
   die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe
   zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%):

   a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 6,00 % des Kaufpreises;

   b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2 Monatskaltmieten;

   c) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 6,00 % des Kaufpreises.

1.2 Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber an den Makler
    zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen
    ist.

§2 Fälligkeit der Provision

2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §1 dieses Vertrages dargebotener
     tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt
     zustande kommt.

2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen
     neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss
     eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines
     Mietvertrages).

2.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in
    Höhe von 2,00 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6,00 % zu zahlen. Dem Auftraggeber
    bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

§3 Doppeltätigkeit

Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

§4 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschliesslich der Objektnachweise des Maklers sind ausschliesslich für den
Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne
ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
Verstösst der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schliesst der Dritte oder andere Personen, an die der
Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet,
dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§5 Kenntnis von Angeboten

Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 3 Tage
nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstösse gegen diese Verpflichtung begründen
einen Schadensersatzanspruch des Maklers.

§6 Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte
und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

§7 Abschluss des Hauptvertrages

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages
zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

§8 Haftung

8.1 Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
     Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet
     der Makler ausschliesslich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des
     Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
     Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
     den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens,
     des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern
     haftet der Makler in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den
    Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus
    welchem Rechtsgrund, einschliesslich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§9 Schriftformerfordernis, Vertragsänderung

9.1 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt
     ebenso für den Vertragspunkt §9.1 selbst.

9.2 Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam,
ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung
ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

§11 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschliesslich der Sitz des
Maklers.
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Kontaktadresse
Immobilienbüro de Groot

Inhaber: Sebastian de Groot

Immendorfer Hauptstraße 20a
50997 Köln

Tel: 02236 - 870 99 55
Tel: 02236 - 387 96 45
Fax:  0221 - 468 926 74

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